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Planungssicherheit für Lehramtsstudierende: Vorbereitungsdienst an den Schulen startet regulär im September 2020

Kultusminister Michael Piazolo hat heute (19.05.) Sonderregelungen für Lehramtsstudierende angekündigt, „damit diese auch nach der vorübergehenden Aussetzung der Staatsprüfung faire Bedingungen vorfinden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums. Hier habe man Maßnahmen bezüglich des Referendariats im Blick: „Viele unserer angehenden Lehrkräfte beschäftigt die Frage, wie es nach den Prüfungen weitergeht. Alle haben die Möglichkeit, ins Referendariat zu starten, auch wenn noch keine vollständigen Ergebnisse des Staatsexamens vorliegen sollten“, betont Piazolo.

Für diesen Fall erfolge der Weg ins Referendariat mittels eines Arbeitsvertrags mit entsprechenden Vereinbarungen, sodass die Betroffenen sowohl finanziell als auch bezüglich Beihilfe oder Heilfürsorge den beamteten Lehramtsanwärtern im Vorbereitungsdienst gleichgestellt werden. Die Verbeamtung auf Widerruf werde – bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen zum Ersten Staatsexamen und Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen – unverzüglich erfolgen. „Die bis dahin im Vertragsverhältnis erbrachten Leistungen werden auf den 24-monatigen Vorbereitungsdienst angerechnet“, heißt es in der Pressemitteilung des Kultusministeriums.

„Ebenso erhalten alle Prüfungsteilnehmer des Examenstermins Frühjahr 2020 die Möglichkeit, sich für den Termin im Herbst 2020 zu einer Wiederholung der Prüfung anzumelden“, heißt es dort weiter. Eine Zulassung sei auch dann möglich, wenn im Einzelfall noch nicht alle Prüfungsergebnisse aus den im Frühjahr 2020 abgelegten Prüfungen vorliegen. Bei Mitteilung der vollständigen Ergebnisse könnten die Studierenden dann folgenlos von der bereits begonnenen Prüfung zurücktreten oder aber die Wiederholung fortsetzen.

„Mit unseren Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass unsere Studierenden je nach persönlicher Situation Handlungsalternativen haben. Deswegen setzen wir auf pragmatische und flexible Lösungen. Wer die Prüfungen nicht bestanden hat oder sich verbessern möchte, kann dies also zum nächstmöglichen Zeitpunkt tun. Alle anderen Fristen bezüglich des laufenden Sommersemesters werden entsprechend verlängert. Wir möchten unseren Studierenden auch in diesem Ausnahmesemester faire Rahmenbedingungen für eine Lehrerausbildung auf hohem Niveau bieten“, so Piazolo.

Bereits vor zwei Wochen wurde den Lehramtsstudierenden die Möglichkeit eines Freiversuchs beim Ersten Staatsexamen eröffnet.

 

(Bildquelle: pixabay)


Kategorien:
Ausbildung Politik

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