Zulassungsvoraussetzungen

Im Normalfall wird für ein Lehramtsstudium an Realschulen die allgemeine Hochschulreife (2 Fremdsprachen) benötigt.

Für manche Fächerkombinationen reicht aber auch das Abitur an der BOS in der 13. Klasse ohne 2. Fremdsprache aus; der "Zweig" spielt eine große Rolle.

BOS Technik:

  • Mathe/Physik
  • Mathe/Info
  • Physik/Info
  • Mathe/Chemie
  • Chemie/Physik

BOS Wirtschaft:

  • Wirtschaftswissenschaften/Info
  • Wirtschaftswissenschaften/Sozialkunde

BOS Agrarwirtschaft:

  • Biologie/Chemie

Erweiterungsmöglichkeiten

durch ein weiteres Unterrichtsfach (NC gilt ggf. auch hier!):

  • Beratungslehramt (NC!)
  • Darstellendes Spiel   
  • Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
  • Medienpädagogik
  • Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf
  • Ethik

Zulassungsvoraussetzungen entfallen bei den meisten Fächern ganz oder teilweise; Sport bildet eine Ausnahme, dort sind (fast) alle Leistungspunkte/Vorlesungen nötig.

 

Die Examensprüfungen beim Erweiterungsfach sind identisch zu denen des Unterrichtsfachs

Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Einstellung (Staatsdienst)

Immer wieder häufen sich die Fragen von Studenten und Referendaren, ob es sinnvoll ist, die eigene Fächerkombination um ein weiteres Fach zu ergänzen, und inwiefern diese Erweiterung bei der Einstellung in den Staatsdienst berücksichtigt werden kann. Der HPR, Gruppe der Lehrer an Realschulen hat immer wieder auf eine Vereinfachung und eine nachvollziehbarere Gestaltung der Berücksichtigung gedrängt.

Das Kultusministerium hat nun das Verfahren zur Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung vereinfacht und transparenter gestaltet.

Die Neuregelungen werden hier im Folgenden leicht verkürzt dargestellt, die vollständige Ausführung des Merkblatts kann der Homepage des Kultusministeriums entnommen werden:

Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier: Infoservice

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse

In den Unterrichtsfächern Deutsch, Englisch, Französisch und Geschichte müssen lt. LPO I (2008) (spätestens) bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung folgende Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden:

  • Deutsch: Kenntnisse in einer Fremdsprache auf Niveau A2
  • Englisch: Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2
  • Französisch: Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2
  • Geschichte: Kenntnisse in 2 Fremdsprachen auf Niveau A2

A2-Nachweis: mind. 4 Jahre Fremdsprachenunterricht, z. B. in der Schule mit mindestens 7 Punkten im GK oder LK. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der Nachweis durch einen bestanden Test bzw. ein Zertifikat erbracht werden.

Eignungsprüfungen, Spracheignungstest und Zulassungsbeschränkungen (NC)

Eignungsprüfungen

Ist eine Eignungsprüfung für ein Unterrichtsfach nötig, so ist eine Studienaufnahme so lange nicht möglich, bis die Eignungsprüfung bestanden wurde.

Dies ist häufig in den Fächern Englisch, Kunst, Musik und Sport der Fall.

Spracheignungstest

Wird ein Spracheignungstest für ein Unterrichtsfach nötig, so ist die Studienaufnahme möglich, obwohl der Test noch nicht bestanden wurde. Es können jedoch nur bestimmte Lehrveranstaltungen besucht werden.

Zulassungsbeschränkungen ("Nummerus Clausus"I)

Um das Unterrichtsfach an der jeweiligen Universität studieren zu dürfen, muss ein gewisser Abiturschnitt nachgewiesen werden.

Bei welchen Fächern es einen NC gibt, kann man pauschal nicht sagen. Ob es eine Zulassungsbeschränkung gibt, wird von jeder Universität individuell festgelegt und kann sich auch von Jahr zu Jahr ändern.

Studieninhalte

Der Studiengang besteht aus:

  • erziehungswissenschaftliches Studium,
  • fachwissenschaftliches oder künstlerisches Studium in zwei Fächern,
  • fachdidaktisches Studium in den gewählten Fächern,
  • mehrere Praktika

Das Studium

  • 1. Fach  2.Fach   Erziehungswissenschaften (EWS)
  • + Fachdidaktik  + Fachdidaktik  Allg. Päd. / Schulpäd. / Psychologie

Empfohlener Studienverlauf nach LPO I (2008)

Die verschiedenen Unterrichtsfächer unterscheiden sich zum Teil erheblich bezüglich des Aufwandes, der für die Vorbereitung zum Examen betrieben werden muss.

Außerdem unterscheiden sich die Qualität der Vorlesungen und Examensvorbereitungskurse der verschiedenen Universitäten sehr stark, sodass auch in Abhängigkeit von der Universität nur weniges oder fast alles selbst für das Examen erarbeitet werden muss, was sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.

Darüber hinaus müssen auch noch die meisten Studenten nebenher jobben gehen, was den Zeitplan auch oft verzögert.

Und zuletzt tut sich auch nicht jeder Student gleich leicht bzw. schwer.

Somit ist es nicht möglich, eine allgemeingültige Aussage darüber zu treffen, nach wie vielen Semestern das Staatexamen in den Unterrichtsfächern abgelegt werden kann.

Es ist auf jeden Fall so, dass die sogenannte "Regelstudienzeit" von einem Großteil der Studenten nicht eingehalten werden kann.

Das EWS-Examen sollte jedoch auf jeden Fall sobald wie möglich, mindestens jedoch ein Semester vor dem Fächer-Examen abgelegt werden, um den Druck und die Lernmenge etwas zu verringern.

Alle nachfolgenden Schritte sind ohne genauere Zeitangaben aufgeführt, da sie eben nicht genau zeitlich festgelegt werden können.

WICHTIG: Das Referendariat kann nur zum September begonnen werden.

Egal ob du also im Herbst oder im Frühjahr darauf das Examen ablegst, du startest erst im September mit dem Vorbereitungsdienst.

Literatur

Zum Studium wird die Anschaffung folgender Literatur empfohlen:

Lehramtsprüfungsordnung LPO I

LPO I (2008) "modularisiert" hier

Lehrplan für Bayerische Realschulen

zu beziehen über www.maiss.de (kostenpflichtig!)

oder kostenlos downloadbar hier

Weitere sinnvolle Literatur für das EWS-Examen im Bereich "EWS"