Die Zulassungsarbeit ("schriftliche Hausarbeit")

... ist Zulassungsvoraussetzung für das 1. Staatsexamen

In welchem Fach kann sie geschrieben werden?

In einem der beiden Unterrichtsfächer (Fachwissenschaft oder Didaktik) oder in den Erziehungswissenschaften sowie in einer Kombination aus beiden Fächern oder den EWS

Falls Schulpsychologie als Unterrichtsfach oder Erweiterungsfach, so muss hierin die Zulassungsxarbeit angefertigt werden

Wann sollte man damit beginnen?

Lt. LPO I sollte spätestens ein Jahr vorher mit dem Dozenten Kontakt aufgenommen werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Kontaktaufnahme meist nicht so früh sein muss.

Wie lange darf man daran arbeiten?

Laut LPO I sind dafür offiziell 4 Monate (6 Monate in Schulpsychologie) vorgesehen, die Frist kann um bis zu 3 Monate vom Prüfer verlängert werden

Wann muss die Zulassungsarbeit abgegeben werden?

Die Zulassungsarbeit muss zum 1. August abgegeben werden, wenn im darauffolgenden Frühjahr das Examen gemacht wird. Bei einem Examen im Herbst, muss die Arbeit zum 1. Februar abgegeben werden.

Auf Antrag beim Prüfer ist eine Verlängerung um maximal 2 Monate möglich, d. h. die Zulassungsarbeit muss spätestens am 1. Oktober bzw. 1. April abgegeben werden.

Achtung: Die Bestätigung des Prüfers über die Verlängerung muss spätestens zum 1. August bzw. 1. Februar im Prüfungsamt abgegeben werden!

Was kann ich mir statt der Zulassungsarbeit anrechnen lassen?

Doktorarbeit

Diplom-, Magister- oder Masterarbeit im Rahmen eines universitären Studiengangs

Bachelorarbeit im Rahmen eines universitären Studiengangs, sofern diese lt. Bachelor-Prüfungsordnung mind. 10 Leistungspunkte hat.

Die Arbeiten müssen mindestens die Note „ausreichend“ aufweisen.

Wie viel zählt die Note der Zulassungsarbeit im 1. Staatsexamen?

Die ZuLa zählt zu 1/9 zum 1. Staatsexamen