Viele Kolleginnen und Kollegen haben Ende vergangenen Jahres Widerspruch gegen die Besoldung ab dem 1. Januar 2022 eingelegt und eine amtsangemessene höhere Besoldung eingefordert.

Jetzt gibt es eine wichtige Neuigkeit: Das Landesamt für Finanzen hat damit begonnen, die ablehnenden Widerspruchsbescheide zur Alimentation 2025 zu versenden. Geplant ist der Versand von rund 2.000 Bescheiden täglich; bis Ende Oktober soll er abgeschlossen sein.

Wichtig: Ab Erhalt des Bescheids läuft eine Frist von vier Wochen.

Wer seine individuellen Ansprüche für die Vergangenheit bewahren möchte, muss innerhalb dieser Frist den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht beschreiten.

Der Bayerische Beamtenbund (BBB) stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung. Dieses könnt ihr auf unserer Website unter brlv.de herunterladen.

Parallel dazu wird der BBB eine Popularklage führen, um grundsätzliche Fragen der verfassungskonformen Alimentation zu klären. Wichtig: Die Popularklage ersetzt nicht die individuelle Klage. Wer eigene Ansprüche sichern möchte, muss selbst aktiv werden.

Bitte beachten: Laut BBB können dabei Kosten von bis zu 500 € anfallen.

brlv-Mitglieder können die Musterklage direkt im Mitgliederportal des BBB herunterladen oder unter info@brlv.de anfordern.

Alle weiteren Informationen im Schreiben des BBB: BBB-Info-Klage-BVerfG-Alimentation