Kultusministerin Anna Stolz und Wissenschaftsminister Markus Blume haben den bayerischen „Masterplan Lehrkräftebildung“ im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert.
Grundsätzlich ist positiv, dass der Freistaat zumindest auf den ersten Blick zentrale Elemente des Gutachtens der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung aufgreift und damit erkennbar Bewegung in ein lange diskutiertes Thema kommt. Insbesondere die stärkere Verzahnung von Theorie und Praxis ist angesichts der wachsenden und komplexer werdenden Anforderungen an den Lehrerberuf dringend notwendig.
Entscheidend wird allerdings das „wie“, also die konkrete Umsetzung sein.
Und vor allem muss klar sein: Qualität in der Lehrkräftebildung gibt es nicht für lau. Die geplanten Maßnahmen sind zeit- und vor allem personalintensiv. Ob sie tatsächlich zu einer besseren Ausbildung führen, wird deshalb wesentlich davon abhängen, welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen der Freistaat dafür bereitstellt. Ohne wird es nicht funktionieren und da werden wir ganz genau hinschauen.
Auch bei den Prüfungsformaten sind laut „Masterplan“-Eckpunkten bei einer ersten Betrachtung sinnvolle Weiterentwicklungen vorgesehen.
Die Abschaffung der Hausarbeit in der Zweiten Staatsprüfung ist angesichts der Anforderungen an den heutigen Lehrerberuf nachvollziehbar und war auch eine unserer konkreten Empfehlungen. Ebenso ist es sinnvoll, bei der Prüfungslehrprobe nicht ausschließlich eine einzelne Unterrichtsstunde in den Fokus zu stellen, sondern die Unterrichtsrealität über eine Sequenzprüfung stärker abzubilden.
Gleichzeitig bleibt der Masterplan an einer entscheidenden Stelle hinter den Empfehlungen der Expertenkommission und auch hinter unseren Erwartungen zurück: bei der Studiendauer und dem Umfang des Lehramtsstudiums. Die Kommission hatte ausdrücklich empfohlen, alle Lehramtsstudiengänge auf eine Regelstudienzeit von zehn Semestern und 300 ECTS-Punkten anzuheben. Begründet haben wir dies mit den gestiegenen schulartspezifischen, fachlichen und überfachlichen Anforderungen an Lehrkräfte. (siehe dazu Empfehlung 11, S. 37. ff.)