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Die Realschule

Übertritt

Die bayerische Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Bildungsangebot der Realschule richtet sich an Schüler, die sowohl an theoretischen Fragen wie auch an praktischer Umsetzung interessiert sind. Es zeichnet sich besonders durch diese spezielle Verbindung von Theorie und Praxis aus, was die Realschule bei Eltern, Schülern, Lehrkräften und auch der Wirtschaft zu einer anerkannten Schulform macht.

Der Unterricht an der Realschule ist kompetenzorientiert und schließt Orientierungs- und Entscheidungshilfen für die Berufswahl der Schüler ein. Eine große Hilfe beim Berufswahlprozess bietet den Schülern die unmittelbare Begegnung mit der Arbeits- und Berufswelt. Besondere Bedeutung kommt dabei Praxisbegegnungen im Rahmen des Unterrichts verschiedener Fächer und dem Betriebspraktikum zu. Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen und der Arbeitsagentur fördert die frühe Auseinandersetzung der Schüler mit der Arbeitswelt.

Grundlegende Kompetenzen, Schlüsselqualifikationen, soziale Kompetenzen, Werte- und Demokratievermittlung sowie Persönlichkeitsbildung stehen im Mittelpunkt von Unterricht und Schulleben an der Realschule. Jährlich durchgeführte zentrale Tests garantieren den hohen einheitlichen Leistungsstandard der bayerischen Realschulen. Der Bildungsweg über die Realschule bedeutet Qualität, Perspektiven und viele Anschlussmöglichkeiten.

 

Wer kann übertreten?

Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule muss im Übertrittszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grundschule vermerkt sein. Auch wem die Eignung für den Bildungsweg übers Gymnasium bescheinigt wird, kann den Weg über die Realschule gehen.

Aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule an eine Realschule übertreten kann, wer im Übertrittszeugnis einen Notendurchschnitt von mind. 2,66 erreicht hat oder wer den Probeunterricht mit mind. 3 und 4 oder 4 und 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik bestanden hat. Bei der Notenkombination 4 und 4 besteht die Möglichkeit des Übertritts durch den Elternwillen.

In kleineren Unterrichtsgruppen findet der Probeunterricht auf Basis der Anforderungen der Jahrgangsstufe 4 unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Realschule statt. Er besteht aus Unterricht und einem schriftlichen Teil in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Schüler, die ohne Erfolg und ohne die erforderlichen Noten (mind. Note 4 in beiden Fächern) am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen haben, können für den Nachholtermin des Probeunterrichts an der Realschule angemeldet werden.

Der Termin für den dreitägigen Probeunterricht zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 an der Realschule findet im Mai statt. In begründeten Ausnahmefällen gibt es an min. zwei Tagen i.d.R. in den letzten Tagen der Sommerferien ebenfalls Termine für den Probeunterricht.

Aus Jahrgangsstufe 5 einer Mittelschule übertreten kann, wer einen Notendurchschnitt von mind. 2,5 im Jahreszeugnis erreicht hat.

Eine Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe (6.-10. Jahrgangsstufe) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

1) von der Haupt-/ Mittelschule an die Realschule: Mit einem Notendurchschnitt von mind. 2,0 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis ist ein Übertritt in die nächsthöhere Jahrgangsstufe einer Realschule möglich. Die Erziehungsberechtigten haben an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilzunehmen.

2) vom Mittlere-Reife-Zug der Haupt-/ Mittelschule an die Realschule: Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 8 bis 10 möglich. Vor der Aufnahme ist ein Beratungsgespräch an der Realschule zu empfehlen.

3) vom Gymnasium an die Realschule: Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 bis 10 möglich. Wegen der notwendigen Entscheidung für eine bestimmte Wahlpflichtfächergruppe (ab Jahrgangsstufe 7) ist ein Beratungsgespräch an der realschule zu empfehlen.

4) von der Wirtschaftsschule an die Realschule: Mit der Vorrückungserlaubnis oder dem Vorrücken auf Probe an der bislang besuchten Schule ist ein Übertritt in die Jahrgangsstufe 8 bis 10 möglich.

Weitere Informationen zum Übertritt an die Realschule erhalten Sie hier