Der brlv vertritt nicht nur die Interessen seiner Mitglieder in beruflicher Hinsicht. Mitglied im brlv zu sein bedeutet auch, bestimmte Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählt neuerdings die Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung. Der bei der DBV bestehende Vertrag, der bisher nur für Pensionisten galt, wurde angepasst und nun seit dem 1.1.2006 auf alle Mitglieder ausgeweitet.
Diese Versicherung, deren Leistungen bereits im brlv-Mitgliedsbeitrag enthalten sind, trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles im Privatbereich zu lindern.
Wer ist versichert?
Die Freizeit-Unfallversicherung gilt nur für brlv-Mitglieder, die zum Unfallzeitpunkt dem brlv angehörten.
Welcher Versicherungsumfang besteht?
Die Versicherung umfasst ausschließlich Unfälle außerhalb des Berufes und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstätte, d.h. solche Unfälle, die nicht als Unfälle im Sinne des Sozialgesetzbuches oder Dienstunfälle im Sinne der beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften gelten. Die Versicherung umfasst Unfälle weltweit.
Welche Leistung umfasst die Versicherung?
1. Todesfallentschädigung
Stirbt das brlv-Mitglied nach einem Freizeitunfall innerhalb eines Jahres, erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallentschädigung in Höhe von 500,00 Euro.
2. Unfall-Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld in Höhe von 3,80 Euro wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich die/der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
3. Bergungskosten
Für erforderliche Bergungskosten werden Kosten bis 5.000,00 Euro erstattet.
4. Kurbeihilfe
Als Kurbeihilfe werden 2.500,00 Euro gezahlt.
Was ist im Unglücksfall zu tun?
Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, müssen unverzüglich der brlv-Geschäftsstelle gemeldet werden.