Das Praktikum

Die verschiedenen Praktika, die ihr im Laufe eures Studiums absolvieren müsst, sollen euch eine Orientierungshilfe sein, ob die Berufswahl die richtige ist.
Gerade dadurch, dass in der Universität hauptsächlich theoretische Inhalte gelehrt werden, sind Praktika sehr sinnvoll, um die theoretische Ausbildung durch praxisnahe Inhalte und Erfahrungen zu bereichern sowie die erlernte Theorie umzusetzen und zu erproben.
Gerade der Lehrberuf ist nicht jedermanns Sache. Rhetorik und Sprechen vor großen Gruppen bereitet vielen Menschen Probleme. Auch der Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist für viele neu. Gerade deshalb ist es für den Lehrberuf Pflicht, Praktika zu absolvieren.

Für die Hospitationsstunden haben wir euch einen

Beobachtungsbogen für Unterrichtsstunden

erstellt, der euch bei Notizen zur Stunde sowie dem Erfassen des Stundenaufbaus unterstützen soll.

Darüber hinaus haben wir einen umfassenden Praktikumsbegleiter entworfen, der von Mitgliedern über die Geschäftsstelle kostenfrei bezogen werden kann.

 

 

 

Übersicht über die geforderten Praktika nach §34 LPO I (2008/14)

Das Betriebspraktikum

  • Wann?
    • beliebig
    • Zulassungsvoraussetzung für das 1. Staatsexamen (nicht EWS) --> man hat sehr lange dafür Zeit!
  • Wie lange?
    • 8 Wochen (mindestens je 2 Wochen am Stück; verschiedene Betriebe erlaubt)
    • Ausnahme: Wirtschaftswissenschaften: dreimonatiges kaufmännisches Praktikum (anstatt Betriebspraktikum)
  • Wo?
    • in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb
    • auch im Ausland ableistbar
       
  • Organisation des Praktikums: durch den Studenten selbst
  • Anerkennung einer Berufsausbildung:
    Vorlage des Ausbildungszeugnisses bei der Außenstelle des Prüfungsamtes bei der Anmeldung zum 1. Staatsexamen (Unterrichtsfächer)
  • Anerkennung von Zivildienst oder Grundwehrdienst:
    • Zivi-Zeit kann man sich nicht anerkennen lassen (nur für LA Sonderpädaogogik)
    • Grundwehrdienst kann man sich nie anerkennen lassen
  • Ziel:
    Es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln

Das dreimonatige kaufmännische Praktikum im Fach Wirtschaftswissenschaften

ersetzt das Betriebspraktikum

  • LPO I-§
    • alte LPO (2002): § 62, Abs. 1, S. 5
    • neue LPO (2008):  § 58, Abs. 1, S. 2
  • Wann?
    • in den Semesterferien
    • beliebiger Zeitpunkt
    • Zulassungsvoraussetzung für das 1. Staatsexamen (nicht EWS) --> man hat sehr lange dafür Zeit!
  • Wie lange?
    • 3 volle Monate (nicht 12 Wochen!)
    • splittbar in:
      • 3 Monate am Stück
      • 2 x 1 Monat + 1 x 1 Monat (max. 2 verschiedene Betriebe)
  • Wo?
    • Groß- und Einzelhandelsbetrieb, käufmännische Bereiche industrieller Produktions- und Rohstoffgewinnungsbetriebe, Bankwirtschaft, Versicherungswirtschaft, Verkehrswirtschaft sowie Wirtschafts- und Steuerberatung
    • Firma muss Lehrlinge ausbilden dürfen!
    • in maximal 2 verschiedenen Betrieben
    • auch im Ausland ableistbar (jedoch vorige Genehmigung durch das Kultusministerium!)
  • Organisation des Praktikums: durch den Studenten selbst
  • Führen eines Berichtheftes ist Pflicht --> Auflistung der wöchentlich ausgeübten Tätigkeiten
  • Anerkennung einer Berufsausbildung:
    Anerkennung einer kaufmännischen Berufsausbildung durch das Kultusministerium
    Antrag mit Abschlusszeugnis der Berufsschule und IHK sowie dem Berichtsheft senden an:
    Referat V.1
    Frau Sandy Gebauer
    80327 München
    Wichtig: Angabe, ob die Ausbildung nach neuer oder alter LPO anerkannt werden soll!
  • Ziel: 
    Gründlicher Einblick in die wirtschaftliche und rechtliche Praxis

Das Orientierungspraktikum

  • Wann?
    Möglichst vor Beginn des Studiums („Gefällt mir der Beruf überhaupt?“, „Bin ich geeignet?“) oder in der vorlesungsfreien Zeit in den ersten Semesterferien
    ACHTUNG: Falls das Praktikum VOR dem Abitur (Datum des Abiturzeugnisses!) abgeleistet wurde, muss man es sich beim Praktikumsamt, das für seine Uni zuständig ist, anerkennen lassen
  • Wie lange?
    • 3 Wochen, à ca. 20 Std. pro Woche, mind. 3 Std. Anwesenheit pro Tag
    • Bei Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe umfasst das Orientierungspraktikum nur die Mindestdauer von einer Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule.
  • Wo?
    • Empfehlung: mind. 1 Woche an einer RS (aber nicht mehr verpflichtend nach neuer LPO I (2008)!)
    • Empfehlung: Kennenlernen auch einer Schulart, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Orientierungspraktikum ist Zulassungsvoraussetzung für das pädagogisch-didaktische Praktikum --> frühzeitig ablegen
  • Organisation und Anmeldung:
    • Organisation: durch den Studenten selbst --> Anruf bei Wunsch-Schule
    • Anmeldung beim zuständigen Praktikumsamt nicht erforderlich
  • Ziele:
    • Erprobung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
    • Kennenlernen des Arbeitsfelds Schule aus der Sicht der Lehrkraft
    • erste Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf

Das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (PD-Praktikum)

  • Wann?
    Ab dem 2. Semester empfohlen
  • Wie lange?
    • Über den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren verteilt
    • 150 bis 160 Unterrichtsstunden
  • Wo?
    An einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten RS
  • Voraussetzung: Orientierungspraktikum
    (Nachweis muss bei Praktikumsbeginn vorgelegt werden)
  • Dieses Praktikum muss vor dem EWS-Examen abgeleistet werden (Zulassungsvoraussetzung!)
  • Anmeldung:
    • Organisation: durch das zuständige Praktikumsamt
      (im jeweiligen Regierungsbezirk, in dem die Schule liegt)
    • Schule kann man sich selbst aussuchen/Wunsch angeben
    • Anmeldeschluss:
      • 1. Juni (Praktikum von September bis Juli
        --> Praktikum wird im Sept, Okt, Februar, März, April abgeleistet
      • 1. Dezember (Praktikum von Februar bis Februar des nächsten Jahres)
  • Ziele:
    • Kennenlernen der Aufgabenfelder einer Lehrkraft, vor allem unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten.
    • Näheres Kennenlernen des Berufsfeldes sowie Erprobung seiner Lehrerfähigkeiten und Anwendung der fachdidaktischen Ansätze aus der Universität.
    • Realistische Einschätzung der eigenen Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf auch durch Rückmeldungen von betreuenden Lehrern. Gegen Ende des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist mit den Studierenden jeweils ein ausführliches Beratungsgespräch zu führen, in dem die mit der Betreuung beauftragten Lehrkräfte die Beobachtungen während des Praktikums zusammenfassend darstellen.

Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum

in einem der beiden Unterrichtsfächer mit Begleitseminar an der Universität

  • Wann?
    • Ideal: Semester 3 – 5
    • 1 Semester lang 1 Tag pro Woche (Wochentag von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk verschieden)
    • In manchen Fächer ist das Praktikum nur im Winter- oder Sommersemester ablegbar à erkundigen, das kann sich auch von Jahr zu Jahr mal ändern
  • Wie lange?
    • ca. 14 Tage
    • 4 Stunden Unterricht und eine Stunde Besprechung sowie ein Begleitkurs zum Praktikum in der Uni (2 SWS)
      In manchen Fächern muss man sich dafür anmelden, teilweise ist man auch automatisch durch das Praktikumsamt angemeldet à erkundigen!
  • Wo?
    Nur an ausgewählten Realschulen in Uninähe
  • Voraussetzung: pädagogisch-didaktisches Praktikum (Nachweis muss bei Praktikumsbeginn vorgelegt werden)
  • Zulassungsvoraussetzung für das 1. Staatsexamen (nicht fürs EWS)
  • Anmeldung:
    • Organisation: durch das zuständige Praktikumsamt (Praktikumsamt, in dem Regierungsbezirk, in welchem die Universität liegt)
    • Schule kann man sich NICHT selbst aussuchen, man wird jeweils zugewiesen
    • Anmeldeschluss: Immer 15. April für das nächste Schuljahr (egal ob 1. oder 2. Halbjahr)
  • Ziele:
    • Kennenlernen der Tätigkeit einer Lehrkraft im Fachunterricht
    • Erweiterung der Kenntnisse fachspezifischer Arbeitsweisen durch Hospitationen
    • Vorbereiten und Abhalten von Unterrichtsstunden in verschiedenen Jahrgangsstufen sowie anschließende Besprechung mit der betreuenden Lehrkraft 

Das Exercitium Paedagogicum (ExPaed)

Das Exercitium Paedagogicum ist ein Projekt der Stiftung Bildungspakt Bayern und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Kooperation mit ausgewählten Universitäten, in dem Lehramtsstudierende eine intensivere Praxisbegegnung mit dem späteren Berufsfeld erhalten. Mögliche Defizite in der praktischen Lehrerbildung sollen dadurch ausgeglichen und ein „Praxisschock“ durch die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Aufgabenfeldern des Lehrers vermieden werden. Es wird ausschließlich an der Universität Passau angeboten.

Die Studierenden können sich zwischen den üblichen Praktika gemäß der LPO I und dem Exercitium Paedagogicum entscheiden. Wählen sie das Exercitium Paedagogicum, dann ersetzt das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum. Das studienbegleitende Praktikum wird dadurch nicht ersetzt!

Dauer

Die Ableistung ist flexibel möglich. Entweder im Block (während der vorlesungsfreien Zeit) oder studienbegleitend (während des Semesters) oder in einer Mischform innerhalb eines Schuljahres.

Das Ex.Paed. umfasst 250 Zeiteinheiten zu jeweils 45 Minuten. Davon sind mindestens 140 Unterrichtsstunden in Form von regulären Unterrichtshospitationen (Unterrichtsbeobachtungen, betreute Unterrichtsversuche, Differenzierungsmaßnahmen, betreute Intensivierungsstunden, usw.) und mindestens 50 Unterrichtsstunden fachdidaktische Unterrichtshospitationen.

Ein umfassender Einblick ist erwünscht, eigenverantwortlicher Unterricht aber nicht zulässig (auch keine Vertretungsstunden). Ebenso sollen Einseitigkeiten vermieden werden (z.B. nur Einsatz bei Differenzierung). Da der Lehrberuf kein „Halbtagsjob“ ist, deshalb darf von den 250 Stunden auch ein nachvollziehbarer Anteil für häusliche Vorbereitung anerkannt werden (z.B. Erstellung von Unterrichtsmaterialien).

Ziel

Das Exercitium Paedagogicum dient einer intensiveren Praxisbegegnung mit dem späteren Berufsfeld. Studierenden bietet es zudem die Chance, sich rechtzeitig mit der Realität des Lehrerberufs vertraut zu machen und zugleich ihre Berufsentscheidung zu überprüfen.

Durchführung

Das Exercitium Paedagogicum wird im 3. und / oder 4. Semester absolviert. Der Studierende wendet sich selbständig an die Schulleitung der Realschule seiner Wahl. Nach Zusage der Schulleitung erfolgt mittels Formular eine Anmeldung beim zuständigen Praktikumsamt.

Praktikumsnachweis:

Download der Praktikumskarte hier. Auf der Praktikumskarte wird von der Schulleitung per Unterschrift und Schulstempel das Praktikum bestätigt. Die Studierenden leiten diese eigenverantwortlich dem Praktikumsamt zu. Der Leistungsnachweis erfolgt in Form eines Portfolios, das der Unterrichtsassistent während des Praktikums bzw. im Anschluss an das Praktikum erstellt :

  • Teil A: “Schulpädagogischer Teil”: Abgabe am Lehrstuhl für Schulpädagogik
  • Teil B: “Fachdidaktischer Teil”: Abgabe am jeweiligen Fachdidaktik- Lehrstuhl

Spezielle Praktika an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Blockpraktikum I

  • Zeit: vorlesungsfreie Zeit
  • Semester: nach dem 3. Semester
  • Umfang: 3 Wochen mindestens 60 Stunden
  • Aufgaben: Beobachtung von Schulbetrieb und Unterricht; Erstellen eines Praktikumsgeheftes
  • Sonstiges: vorbereitender Intensivkurs im 3. Semester
  • Anmeldung: bis 1. Dezember (im 3. Semester)


Blockpraktikum II

  • Zeit: vorlesungsfreie Zeit
  • Semester: nach dem 4. Semester (Sonderregelungen nach Absprache)
  • Umfang: 3 Wochen mindestens 60 Stunden
  • Aufgaben: Unterrichtsbeobachtung, Unterrichtsstunden halten, am Schulleben teilnehmen
  • Sonstiges: kann im Rahmen des Auslandssemesters absolviert werden; Sonderformen möglich
  • Anmeldung: bis 1. Juni (im 4. Semester)


Unterrichten 1 (= 1. studienbegleitendes Praktikum)

  • Zeit: Während des Semesters immer dienstags oder freitags
  • Semester: im 4. Semester
  • Umfang: mindestens 3 Stunden Unterricht und 1 Stunde Besprechung pro Woche. Es wird Unterricht aus beiden Fächern beobachtet.
  • Aufgaben: Unterrichtsplanung, -durchführung, und -reflexion; i.d.R. mindestens ein eigener Unterrichtsversuch pro Fach; fachdidaktische Begleitseminare in den beiden Fächern
  • Anmeldung: bis 15. April für das folgende Schuljahr 


Unterrichten 2 (= 2. studienbegleitendes Praktikum)

  • Zeit: Während des Semesters immer dienstags oder freitags
  • Semester: im 7. Semester
  • Umfang: 4 Stunden Unterricht und 1 Stunde Besprechung pro Woche oder aktive Projektbegleitung (mindestens 35 Stunden und Besprechung).
  • Aufgaben: Unterrichtsplanung, -durchführung, und -reflexion; i.d.R. mindestens ein eigener Unterrichtsversuch pro Fach; fachdidaktische Begleitseminare in den beiden Fächern
  • Anmeldung: bis 15. April für das folgende Schuljahr

Übersicht über die verschiedenen Praktika