Wann?
bei Prüfung im "Frühjahr", also nach dem Wintersemester: 1. Juni - 1. August
bei Prüfung im "Herbst", also nach dem Sommersemester: 1. Dezember - 1. Februar
Wo?
zunächst online hier
Maske ausfüllen, absenden und ausdrucken
Bei der Außenstelle des Prüfungsamtes der jeweiligen Uni muss das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular abgegeben werden (ebenfalls während des Anmeldezeitraums).
Was ist zur Außenstelle des Prüfungsamtes mitzubringen?
- ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung
- Personalausweis
- Nachweis der erforderlichen Leistungspunkte (Ausdruck, auf welchem die Noten und Punkte stehen)
- beglaubigte Geburtsurkunde (liegt i.d.R. bereits von der EWS-Anmeldung vor)
- Bescheinigung(en) über die Praktika
- Bescheinigung über die Abgabe der ZuLa bzw. genehmigte Verlängerung des Betreuers
ACHTUNG: Allein die Online-Anmeldung berechtigt nicht zur Teilnahme am Staatsexamen, die eigenhändig unterschriebene Anmeldung muss unbedingt abgegeben werden! Ebenso sind alle o. g. dem Prüfungsamt vorzulegen. Fehlt z. B. der Nachweis über die Leistungspunkte, so wird man nicht zugelassen.
Fehlende Bescheinigungen über die Praktika bzw. noch fehlende Scheine können bis ca.Anfang Februar (beim Examen im Frühjahr) bzw. Anfang August (beim Examen im Herbst) nachgereicht werden. Der genaue Termin wird bei der Anmeldung bekannt gegeben.