Zulassungsvoraussetzungen

Mindeststudiendauer von sechs Semestern

  • Erfolgreiche Ableistung aller Praktika (Schulpraktika und Berufspraktikum!); dafür gibt es auch LP
  • alle benötigten Scheine und sonstige fachliche Zulassungsvoraussetzungen in den einzelnen Fächern (§§ 40 - 58)
  • mindestens 72 Leistungspunkte (LP) je Unterrichtsfach
  • mind. 60 LP in der Fachwissenschaft
  • mind. 12 LP in der Fachdidaktik

Leistungspunkte (LP) im sogenannten "freien Bereich"

  • insgesamt mind. 210 LP

ACHTUNG: Jede Uni hat individuell die genaue Anzahl an LP je Gebiet/Bereich/Unterrichtsfach festgelegt! --> an der Uni informieren!

Zulassungsarbeit (Fristen zur Abgabe siehe im Bereich "Zulassungsarbeit"); dafür gibt es auch LP

Anmeldung

Wann?

bei Prüfung im "Frühjahr", also nach dem Wintersemester: 1. Juni - 1. August

bei Prüfung im "Herbst", also nach dem Sommersemester: 1. Dezember - 1. Februar

Wo?

zunächst online hier

Maske ausfüllen, absenden und ausdrucken

Bei der Außenstelle des Prüfungsamtes der jeweiligen Uni muss das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular abgegeben werden (ebenfalls während des Anmeldezeitraums).

Was ist zur Außenstelle des Prüfungsamtes mitzubringen?

  • ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung
  • Personalausweis
  • Nachweis der erforderlichen Leistungspunkte (Ausdruck, auf welchem die Noten und Punkte stehen)
  • beglaubigte Geburtsurkunde (liegt i.d.R. bereits von der EWS-Anmeldung vor)
  • Bescheinigung(en) über die Praktika
  • Bescheinigung über die Abgabe der ZuLa bzw. genehmigte Verlängerung des Betreuers

ACHTUNG: Allein die Online-Anmeldung berechtigt nicht zur Teilnahme am Staatsexamen, die eigenhändig unterschriebene Anmeldung muss unbedingt abgegeben werden! Ebenso sind alle o. g. dem Prüfungsamt vorzulegen. Fehlt z. B. der Nachweis über die Leistungspunkte, so wird man nicht zugelassen.

Fehlende Bescheinigungen über die Praktika bzw. noch fehlende Scheine können bis ca.Anfang Februar (beim Examen im Frühjahr) bzw. Anfang August (beim Examen im Herbst) nachgereicht werden. Der genaue Termin wird bei der Anmeldung bekannt gegeben.

Rücktritt und Freischuss

Der Rücktritt

Solltest du im Zuge der Vorbereitungen auf das Examen nach erfolgter Anmeldung merken, dass du zu wenig Zeit hast oder aus anderen Gründen das Examen nicht schreiben kannst/willst, so kannst du dich bis ca. Mitte Januar (für das Examen im Frühjahr) bzw. bis ca. Mitte Juli (für das Examen im Herbst) wieder abmelden und du giltst als nicht durchgefallen.

Spätere Abmeldungen nach diesem Termin (erfährst du bei der Anmeldung) können nicht mehr berücksichtigt werden. Trittst du nicht an, so gilt das Examen als abgelegt und nicht bestanden.

Der „Freischuss" (=Freiversuch nach LPO I (2008), § 16)

Wird das Unterrichtsfächer-Examen nach dem siebten Fach- und Hochschulsemester (d.h. das Lehramtsstudium muss das Erststudium an einer Hochscule (nicht FH!) sein!) abgelegt, so tritt der sogenannte "Freischuss" in Kraft:

Wird die Prüfung

  • nicht bestanden, so wird die Prüfung - außer bei Nichtbestehen gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 13 (--> Unterschleif und Nichterscheinen) - als nicht abgelegt gewertet.
  • bestanden, so kann sie zweimal zur Notenverbesserung wiederholt werden.

Beim Studium der Schulpsychologie tritt der "Freischuss" nach dem 9. Semester in Kraft.