Für alle Lehrproben gelten die Ausführungen der LPO II (siehe § 15 Abs. 3 und § 21 Abs. 5). Dementsprechend gibt der Seminarleiter der Seminarschule oder ein von ihm Beauftragter dem Studienreferendar den Termin, die Jahrgangsstufe und die Klasse für die Prüfungslehrprobe bekannt. Diese Mitteilung erfolgt frühestens 14 Tage und spätestens 10 Tage vorher in schriftlicher Form oder gegen Nachweis mündlich. Dies kann im Einzelfall bedeuten, dass aufgrund des Lehrprobentermins der exakte Termin ggf. auch während der Ferien mitgeteilt wird.
Der Inhalt bzw. das Thema der Lehrprobe ist dem aktuellen Lehrplan der jeweiligen Jahrgangsstufe zu entnehmen. Wünsche des Studienreferendars hinsichtlich der Jahrgangsstufe und des Stoffgebietes sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Kann den Wünschen nicht entsprochen werden, ist eine entsprechende Begründung erforderlich.
Bei der Wahl der Jahrgangsstufen zur Prüfungslehrprobe gilt seit 2009 die Regelung, dass in 5. und 6. Klassen nur eine Lehrprobe stattfinden darf.
Wurde das Thema bereits während eines Seminartages behandelt, kann es nicht mehr Thema einer Prüfungslehrprobe sein.