abl-Stellungnahme: Entbeamtung für Lehrkräfte – eine überflüssige Diskussion

Pressemitteilung 01/26 der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl)  Die Vorsitzenden in der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl) zeigen völliges Unverständnis darüber, dass ausgerechnet das Bundesland Sachsen, das mit Bayern Spitzenleistungen bei den innerdeutschen Ländervergleichstests erzielt, eine bundesweite Entbeamtung für Lehrkräfte fordert. Michael Schwägerl (bpv), der soeben die abl-Präsidentschaft für 2026 übernommen hat, übt Kritik und mahnt an, die Dinge bis zum Ende durchzudenken: „Eine Forderung dieser Tragweite auf Schüler- und Lehrer-Prognosen eines einzigen Bundeslandes zu setzen, die weit über einen 10-Jahres-Zeitraum hinausgehen, ist mehr als verwegen. Man muss dazu nur die Entwicklungen im Bildungsbereich der letzten 15 Jahre betrachten und die... [mehr]

brlv in Berlin: Offizielle Präsidentschaftsübergabe der Bildungsministerkonferenz an Bayern

Staatsministerin Anna Stolz übernimmt die Präsidentschaft der Bildungs-MK 2026
 
Der brlv war vor Ort vertreten durch den Vorsitzenden Ulrich Babl und den Vorsitzenden des VDR, Ralf Neugschwender.
In unserem Pressestatement haben wir betont:
 
Für die konkrete Umsetzung auf KMK-Ebene wünschen wir der Staatsministerin eine glückliche Hand, Durchsetzungskraft, Durchhaltevermögen und einen klaren Kompass.
 
All das wird sie brauchen, wenn sie die von ihr festgelegten Schwerpunktthemen - verantwortungsvolle digitale Bildung, Sport und Bewegung, Herzensbildung sowie gesunde und positive Leistungskultur - verwirklichen möchte.
 
Apropos klarer Kompass: Genau diesen haben wir der Ministerin als kleines Geschenk überreicht.
 
Ein Reminder, damit sie in ihrer Amtszeit stets weiß, wo es Richtung Realschulland Bayern geht und die Orientierung nicht verliert.
 
Hintergrundinfo zur BMK: Die Bildungsministerkonferenz ist seit Ende 2024 eine von drei neuen Säulen der Kultusministerkonferenz, neben der Wissenschaftsministerkonferenz (WMK) und der Kulturministerkonferenz (Kultur-MK). In der BMK bündeln die Länder ihre bildungspolitische Expertise, um vor allem Schulentwicklung koordiniert voranzubringen, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sicherzustellen und Mobilität zu ermöglichen. Schwerpunkte liegen auf Bildungsgerechtigkeit, digitaler Bildung, Kompetenzförderung und schulischen Standards. Die Präsidentschaft wechselt turnusgemäß jährlich zwischen den Bundesländern.
Weitere Informationen zur Bildungsministerkonferenz in der Kultusministerkonferenz: www.kmk.org
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Faire Einkommen für alle! Kundgebung und große Demo in München zur Einkommensrunde TV-L 2025/2026

Wir sind hier, wir sind laut, wir fordern: Faire Einkommen für alle!
 
Gemeinsam mit zahlreichen Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus dem öffentlichen Dienst war der brlv am 21. Januar in München auf die Straße bei der Kundgebung und großen Demo zur Einkommensrunde TV-L 2025/2026.
 
 
Unsere Forderungen sind klar:
  • 7 Prozent mehr, mindestens 300 Euro
  • Laufzeit: 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich
  • Faire Einkommen für alle!
Die zweite Verhandlungsrunde im TV-L Mitte Januar 2026 blieb erneut ergebnislos.
 
Das Angebot der Arbeitgeber – ein Abschluss in etwa der Höhe des Inflationsausgleichs, keine Erhöhungen in 2025 und eine Laufzeit von 29 Monaten – ist nicht akzeptabel! Es bleibt deutlich hinter dem TVöD-Abschluss zurück und verschärft das Ungleichgewicht zulasten der Beschäftigten sowie der Gewinnung von Fach- und Nachwuchskräften.
 
Das lassen wir nicht unwidersprochen. Wir, die unseren Staat täglich am Laufen halten, setzen ein klares Zeichen: Gemeinsam für einen starken öffentlichen Dienst!
 

Die nächste Demo findet in Nürnberg statt!

2. Februar 2026 in Nürnberg:

  • ab 10.30 Uhr: Zwei Treffpunkte:
    Willi-Brandt-Platz
    Karl-Pschigode-Platz
  • 11.00 Uhr: Start beider Demo-Züge, beide treffen sich am Bahnhofsplatz und laufen gemeinsam weiter zum Lorenzer Platz
  • 12.00 Uhr: Abschlusskundgebung vor dem Heimatministerium

Mehr Infos: www.bbb-bayern.de

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Wichtig Info aus dem BBB: Musterwiderspruch zur amtsangemessenen Besoldung

Der BBB informiert:

Mit BBB-Info vom 1. Dezember 2025 hatten wir über die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur beamtenrechtlichen Alimentation berichtet, die neue Parameter für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldungshöhe aufgestellt hat, Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18). Aber auch in vielen weitere Kontexten bestehen noch rechtliche Unsicherheiten. Um mögliche Rechte zu wahren kann jetzt noch vor dem 31.12.2025 ein Widerspruch eingelegt werden!

Der BBB hat gemeinsam mit dem Finanzministerium nach einer Lösung gesucht, um möglicherweise bestehende Ansprüche in einem unkomplizierten Verfahren abzusichern. Leider sind die Berechnungen umfangreich und kompliziert. Endgültige Aussagen zu den Erfolgsaussichten lassen sich daher nicht treffen. Damit ist seitens des Finanzministeriums insbesondere ein Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung und die Einrede der Verjährung nicht möglich.

Wer sicher gehen will, dass ihm keine Ansprüche verloren gehen, muss tätig werden!

Am einfachsten geht das mit einem Widerspruch im Mitarbeiterportal (Formulare – Besoldung – Widerspruch; Achtung maximal sind 1000 Zeichen zulässig):

Fristgerechter Widerspruch gegen die Besoldung ab 01.01.2022. Zugleich wird damit beantragt, amtsangemessene höhere Besoldung nach den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art 33 Abs. 5 GG ab dem 01.01.2022 und für die Zukunft zu gewähren.

Begründung:

Die Besoldung für die Jahre 2022 ff verletzt mein grundrechtsgleiches Recht auf amtsangemessene Besoldung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG‚ weil die Besoldung nicht entsprechend den abzuleitenden Maßstäben erfolgt, wie diese durch das BVerfG in seiner Rechtsprechung bereits festgestellt ist (Beschluss vom 17.11.2015, 2 BvL 19/09 u.a.‚ BVerfGE 240 ff. und Beschluss vom 17.09.2025, Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18).

Die geltenden landesgesetzlichen Grundlagen verstoßen gegen Art. 33 Abs. 5 GG, sind daher verfassungswidrig und somit auch die auf dessen Grundlage in meinem Fall gewährte Besoldung. Mein Widerspruch soll ruhen, bis über die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung entschieden worden ist.

Achtung:

  • Frist ist der 31.12.2025.
  • Würde der Widerspruch negativ verbeschieden werden, müsste auf eigene Kosten eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, um die Ansprüche weiterzuverfolgen. Eine Rechtschutzgewährung durch das DBB-Dienstleistungszentrum erfolgt nicht

BBB-Info vom 12. Dezember 2025

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Faire Einkommen für ALLE! Der brlv vor Ort bei den Mahnwachen zur Einkommensrunde TV-L 2025/26

Der brlv ist ganz vorne mit dabei und setzt sich ein für seine Mitglieder!
 
Mahnwache zur Einkommensrunde TV-L 2025/26 am 12. Dezember in München:
 
 
 
Mahnwache zur Einkommensrunde TV-L 2025/26 am 9. Dezember in Ansbach
 
 
Unbedingt unterstützen und unterschreiben ✍️: Unter www.change.org/stehtzuuns läuft seit einer Woche eine Petition des Bayerischen Beamtenbundes.
 
Jetzt handeln! Gemeinsam für ein faires Einkommen.
 
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Mehrwertprogramm

brlv-Geschäftsstelle

Dachauer Straße 44a
80335 München
Tel.: 0 89 / 55 38 76
Fax.: 0 89 / 55 38 19
info@brlv.de

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die Geschäftsstelle oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Ihre Ansprechpartner

Vorsitzender
Vorsitzender

Ulrich Babl
089/54 84 78 00
babl@brlv.de

Geschäftsführer
Geschäftsführer

Ralf Neugschwender
089/54 84 78 01
ralf.neugschwender@brlv.de

Pressesprecher
Pressesprecher

Dr. David Wawrzinek
089/54 84 78 02
presse@brlv.de

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