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abl fordert 3G-Regel auch für Schulfremde

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Am 22. September wurde der aktualisierte Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen veröffentlicht. In diesem sehen die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände (brlv, bpv, KEG, VLB) der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl) eine Maßnahme, die seit Beginn des Schuljahres bei Kolleginnen und Kollegen auf völliges Unverständnis trifft: Die 3G-Regel gilt nicht für fremde Personen im Schulgebäude, obwohl sie im öffentlichen Raum mittlerweile selbstverständlich ist. Das heißt im Klartext, dass Personen, die nicht am täglichen Schulbetrieb beteiligt sind, keinerlei 3G-Nachweis vorlegen müssen, wenn sie eine Schule betreten.

Öffnung der Schulen ohne 3G-Regel gefährdet die Gesundheit

„Die Corona-Schutzmaßnahmen mit Testen, Lüften und Maske, die u. a. den Präsenzunterricht sicherstellen sollen, beeinflussen den Schulalltag nach wie vor massiv. So könnte die Maskenpflicht am Platz für unsere Schülerinnen und Schüler entfallen, wenn die 3G-Regel konsequent auch in den Schulen Anwendung fände. Klassenelternversammlungen, Elternsprechabende, Sprechstunden sowie Schulbesuche von Externen dürfen nicht von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen werden, das passt nicht zusammen“, so Pankraz Männlein, der als Präsident der abl Lehrkräfte an allen Schularten vertritt. Obwohl derartige Veranstaltungen auch digital möglich sind, bietet es sich an, insbesondere wenn es um Gespräche über Probleme oder Konflikte geht, den persönlichen Kontakt gegenüber dem digitalen Format zu bevorzugen.

Auch die außerunterrichtlichen Aktivitäten mussten unter Pandemie-Bedingungen stark reduziert werden. Aber genau die gilt es, laut Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ des Bayerischen Kultusministeriums, bei schulischen Veranstaltungen, wie Theateraufführungen, Schulkonzerte u. a. m., zu forcieren. Solche Angebote verlangen geradezu nach der 3G-Regel für Schulfremde, um so einen weitgehenden Infektionsschutz an unseren Schulen zu garantieren. In anderen Bundesländern, zum Beispiel Baden-Württemberg, wird sie bereits konsequent umgesetzt.

Standard beim Infektionsschutz an Schulen niedriger als in Fitnessstudios?

„Für viele andere Lebensbereiche ist es selbstverständlich, dass ein Nachweis über den Corona-Status vorgelegt wird. Schulen sollten allerdings mindestens denselben Standard beim Infektionsschutz genießen wie zum Beispiel Hotels, Innengastronomie oder Fitnessstudios. Nach den Monaten der Schulschließungen ist die Sicherung des Präsenzbetriebs die oberste Maxime aller an Bildung Beteiligten. Die Umsetzung der 3G-Regel für Schulfremde wäre daher ein konsequenter und überfälliger Schritt, um das Sicherheitsnetz an Schulen so engmaschig wie möglich zu gestalten,“ so die Vorsitzenden, Jürgen Böhm, Walburga Krefting, Michael Schwägerl und Pankraz Männlein, der abl-Mitgliedsverbände unisono.

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Eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Bayersicher Lehrerverbände (abl),
Pressekontakt: Dr. Jörg Neubauer | E-Mail: redaktion@vlb-bayern.de | Mobil: 0176 24337799


Kategorien:
Politik

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