Mit Wissen gegen Hass und Vergessen: brlv unterstützt Antrag zur Einrichtung des Yad Vashem Education Centers in Bayern

PM Nr. 13/2025 am 03.12.2025 Der Bayerische Realschullehrerverband (brlv) begrüßt ausdrücklich den fraktionsübergreifenden Antrag von CSU, Freien Wählern, Bündnis 90/Die Grünen und SPD, Bayern zum Standort des weltweit ersten Yad Vashem Education Centers außerhalb Israels zu machen. Der Antrag wird am Donnerstag, den 4. Dezember 2025 im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags beraten. Der brlv sieht darin ein wichtiges und notwendiges Signal für die Stärkung der Erinnerungskultur sowie für eine entschlossene und nachhaltige Bekämpfung von Antisemitismus. „Der Kampf gegen Antisemitismus und die Erinnerung an die Shoah sind eine demokratische Verpflichtung“, betont brlv-Landesvorsitzender Ulrich Babl. „Eine wehrhafte Demokratie braucht fundierte politische Bildung, die in unseren Klassenzimmern... [mehr]

brlv-Wahlvorstandsschulungen für örtliche Wahlvorstände für die PR-Wahlen 2026

Die Amtszeit der im Jahr 2021 turnusgemäß gewählten Personalvertretungen (örtliche Personalräte, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalräte) endet am 31. Juli 2026. Im Zeitraum vom 23.-25. Juni 2026 finden deshalb die regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen statt.

Um Planung und Organisation sowie einen reibungslosen Ablauf der Wahlen zu unterstützen, freuen wir uns, Ihnen als Bayerischer Realschullehrerverband im Januar 2026 insgesamt fünf Wahlvorstandsschulungen im Online-Format anbieten zu können.

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Faire Einkommen für ALLE! Der brlv vor Ort bei den Mahnwachen zur Einkommensrunde TV-L 2025/26

Der brlv ist ganz vorne mit dabei und setzt sich ein für seine Mitglieder!
 
Mahnwache zur Einkommensrunde TV-L 2025/26 am 12. Dezember in München:
 
 
 
Mahnwache zur Einkommensrunde TV-L 2025/26 am 9. Dezember in Ansbach
 
 
Unbedingt unterstützen und unterschreiben ✍️: Unter www.change.org/stehtzuuns läuft seit einer Woche eine Petition des Bayerischen Beamtenbundes.
 
Jetzt handeln! Gemeinsam für ein faires Einkommen.
 
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Gewährung von Vaterschaftsurlaub bzw. Freistellung für gleichgestellte zweite Elternteile anlässlich der Geburt des Kindes für Beamtinnen und Beamte

Hintergrund

Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 der sog. EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vom 20.06.2019 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, einen 10-tägigen Vaterschaftsurlaub zu gewähren. Deutschland hat diesen Anspruch bislang nicht gesetzlich umgesetzt. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, vorhandene Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld würden ausreichen. Diese Sichtweise ist jedoch zunehmend umstritten. So hat im September das Verwaltungsgericht Köln einem Bundesbeamten unmittelbar aus der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie einen Anspruch auf vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt seines Kindes zugesprochen. Begründet wurde dies u. a. damit, dass Deutschland seiner Verpflichtung, die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bis zum 02.08.2022 umzusetzen, nicht nachgekommen sei (Az. 15 K 1556/24).

Was bedeutet das für Geburten ab dem 03.08.2022?

  • Wer in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 keinerlei Freistellung beantragt oder eine fehlende Freistellung aufgrund der Geburt seines Kindes nicht gerügt hat, hat – wegen des Grundsatzes der haushaltsnahen Geltendmachung – keine bzw. nur sehr geringe Erfolgsaussichten auf rückwirkende Ansprüche.
  • Für Beamtinnen und Beamten, denen in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 eine Freistellung oder Erholungsurlaub aufgrund der Geburt ihres Kindes bewilligt worden ist bzw. die gerügt haben, dass keine Freistellung seitens des Dienstherrn erfolgt, wird empfohlen:
  • schriftlicher Antrag auf Gutschrift des Erholungs- oder Sonderurlaubs in bis zu 10 Tage Vaterschaftsurlaub bei der Personalstelle
  • Hinweis, dass der Anspruch unmittelbar aus der EU-Richtlinie folgt
  • Bitte gegenüber Dienstherrn, dass bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und dies entsprechend schriftlich zu bestätigen

WICHTIG – Verjährung beachten: Bei Geburten in dem Zeitraum vom 03.08.2022 bis zum 31.12.2022 müssten bis zum 31.12.2025 verjährungshemmende Maßnahmen durch Widerspruch, Klage oder Einholung einer Bestätigung des Verjährungsverzichts ergriffen werden.

Was bedeutet das für künftige Geburten?

Werdenden Vätern bzw. gleichgestellten zweiten Elternteilen empfehlen wir, für die Zeit ab der Geburt einen Antrag auf Bewilligung der 10-tägigen Freistellung zu stellen; hilfsweise sollte Erholungsurlaub beantragt werden. Gegen die Ablehnung des Vaterschaftsurlaubs sollte Widerspruch eingelegt werden mit der Bitte, bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und dies entsprechend schriftlich zu bestätigen.

Quelle: Website Bayerischer Beamtenbund (BBB)

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Aus dem dbb: Auftakt Tarifverhandlungen (TdL) - Falsches Signal!

Die Auftaktveranstaltung der Tarifverhandlungen (1. Runde) für die Beschäftigten der Länder endete mit einer großen Enttäuschung für die Verhandlungsführer der Verbände und Gewerkschaften. Die zentralen Forderungen der Arbeitnehmervertreter wurden von den Arbeitgebern als “astronomische” Vorstellungen abgetan, ohne dass eine inhaltliche Auseinandersetzung hierüber stattfand.

Ein notwendiger Anschluss an das Ergebnis für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen rückt damit in weite Ferne, so dass allein schon im öffentlichen Dienst konkurrierende Systeme sich wechselseitig Beschäftigte abwerben. Ein fehlender Gestaltungswille der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) wird die personelle Situation nur noch weiter verschärfen, zu Lasten der Leistungsfähigkeit der davon betroffenen Versorgungsbereiche der Länder wie Sicherheit, Bildung, Gesundheit, etc.

Ein Signal, das in die falsche Richtung weist!

Lesen Sie hierzu auch das aktuelle Flugblatt des dbb (unter pdf zum Download).

Zum Download des Flugblatts hier klicken

 

Quelle Text: VDR

 

 

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Mehrwertprogramm

brlv-Geschäftsstelle

Dachauer Straße 44a
80335 München
Tel.: 0 89 / 55 38 76
Fax.: 0 89 / 55 38 19
info@brlv.de

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die Geschäftsstelle oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

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Vorsitzender
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Ulrich Babl
089/54 84 78 00
babl@brlv.de

Geschäftsführer
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Ralf Neugschwender
089/54 84 78 01
ralf.neugschwender@brlv.de

Pressesprecher
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Dr. David Wawrzinek
089/54 84 78 02
presse@brlv.de

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