Jetzt Petition des BBB unterschreiben!
Infomationen des BBB zu derzeitigen Handlungsempfehlungen und Bewertung des dbb
PM Nr. 13/2025 am 03.12.2025 Der Bayerische Realschullehrerverband (brlv) begrüßt ausdrücklich den fraktionsübergreifenden Antrag von CSU, Freien Wählern, Bündnis 90/Die Grünen und SPD, Bayern zum Standort des weltweit ersten Yad Vashem Education Centers außerhalb Israels zu machen. Der Antrag wird am Donnerstag, den 4. Dezember 2025 im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags beraten. Der brlv sieht darin ein wichtiges und notwendiges Signal für die Stärkung der Erinnerungskultur sowie für eine entschlossene und nachhaltige Bekämpfung von Antisemitismus. „Der Kampf gegen Antisemitismus und die Erinnerung an die Shoah sind eine demokratische Verpflichtung“, betont brlv-Landesvorsitzender Ulrich Babl. „Eine wehrhafte Demokratie braucht fundierte politische Bildung, die in unseren Klassenzimmern... [mehr]
Die Amtszeit der im Jahr 2021 turnusgemäß gewählten Personalvertretungen (örtliche Personalräte, Gesamt-, Bezirks- und Hauptpersonalräte) endet am 31. Juli 2026. Im Zeitraum vom 23.-25. Juni 2026 finden deshalb die regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen statt.
Um Planung und Organisation sowie einen reibungslosen Ablauf der Wahlen zu unterstützen, freuen wir uns, Ihnen als Bayerischer Realschullehrerverband im Januar 2026 insgesamt fünf Wahlvorstandsschulungen im Online-Format anbieten zu können.
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Hintergrund
Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 der sog. EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vom 20.06.2019 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, einen 10-tägigen Vaterschaftsurlaub zu gewähren. Deutschland hat diesen Anspruch bislang nicht gesetzlich umgesetzt. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, vorhandene Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld würden ausreichen. Diese Sichtweise ist jedoch zunehmend umstritten. So hat im September das Verwaltungsgericht Köln einem Bundesbeamten unmittelbar aus der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie einen Anspruch auf vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt seines Kindes zugesprochen. Begründet wurde dies u. a. damit, dass Deutschland seiner Verpflichtung, die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bis zum 02.08.2022 umzusetzen, nicht nachgekommen sei (Az. 15 K 1556/24).
Was bedeutet das für Geburten ab dem 03.08.2022?
WICHTIG – Verjährung beachten: Bei Geburten in dem Zeitraum vom 03.08.2022 bis zum 31.12.2022 müssten bis zum 31.12.2025 verjährungshemmende Maßnahmen durch Widerspruch, Klage oder Einholung einer Bestätigung des Verjährungsverzichts ergriffen werden.
Was bedeutet das für künftige Geburten?
Werdenden Vätern bzw. gleichgestellten zweiten Elternteilen empfehlen wir, für die Zeit ab der Geburt einen Antrag auf Bewilligung der 10-tägigen Freistellung zu stellen; hilfsweise sollte Erholungsurlaub beantragt werden. Gegen die Ablehnung des Vaterschaftsurlaubs sollte Widerspruch eingelegt werden mit der Bitte, bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und dies entsprechend schriftlich zu bestätigen. Quelle: Website Bayerischer Beamtenbund (BBB)
Die Auftaktveranstaltung der Tarifverhandlungen (1. Runde) für die Beschäftigten der Länder endete mit einer großen Enttäuschung für die Verhandlungsführer der Verbände und Gewerkschaften. Die zentralen Forderungen der Arbeitnehmervertreter wurden von den Arbeitgebern als “astronomische” Vorstellungen abgetan, ohne dass eine inhaltliche Auseinandersetzung hierüber stattfand.
Ein notwendiger Anschluss an das Ergebnis für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen rückt damit in weite Ferne, so dass allein schon im öffentlichen Dienst konkurrierende Systeme sich wechselseitig Beschäftigte abwerben. Ein fehlender Gestaltungswille der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) wird die personelle Situation nur noch weiter verschärfen, zu Lasten der Leistungsfähigkeit der davon betroffenen Versorgungsbereiche der Länder wie Sicherheit, Bildung, Gesundheit, etc.
Ein Signal, das in die falsche Richtung weist!
Lesen Sie hierzu auch das aktuelle Flugblatt des dbb (unter pdf zum Download).
Zum Download des Flugblatts hier klicken
Quelle Text: VDR
München
Ulrich Babl 089/54 84 78 00 babl@brlv.de
Ralf Neugschwender 089/54 84 78 01 ralf.neugschwender@brlv.de
Dr. David Wawrzinek 089/54 84 78 02 presse@brlv.de
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