Frohe Weihnachten und ein gesundes, glückliches neues Jahr!

Weil jeder etwas Ruhe braucht die Schule leer, die Tablets aus. Ein Jahr voll Arbeit, Müh' und Kraft – ihr habt so vieles kühn geschafft! Mit Herz und Hirn, Verstand und Mut, ihr macht das einfach super gut. Reale Bildung braucht das Land den Blick über den Tellerrand. Entspannt euch reichlich, atmet tief, lasst los, was oft den Geist betrübt. Lasst Frieden in die Herzen bringen, und Freude durch die Räume schwingen. Die staade Zeit, Besinnlichkeit lachen, reden, Bäume schmücken, und gibt’s mal eine Schwierigkeit, wird uns zusammen alles glücken. Ein frohes Fest und rutscht geschmeidig rüber in das neue Jahr, in dem wir wieder für Euch kämpfen, leidenschaftlich, ist doch klar!   [mehr]

Gewinnspiel auf Instagram für brlv-Mitglieder: Jetzt mitmachen und tolle Preise gewinnen!

 

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „brlv auf Instagram“

  1. Veranstalter
    Der Veranstalter des Gewinnspiels ist der Bayerische Realschullehrerverband (brlv), erreichbar unter:

Dachauer Straße 44a
80335 München
Tel.: 0 89 / 55 38 76
Fax.: 0 89 / 55 38 19
info@brlv.de

  1. Teilnahmezeitraum
    Das Gewinnspiel läuft vom 24.12.2024 bis zum 30.01.2025
     
  2. Teilnahmeberechtigung
    Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Bayerischen Realschullehrerverbandes (brlv). Diese müssen volljährig sein.
     
  3. Teilnahmevoraussetzungen
    Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

Der/die Teilnehmer/in muss dem Instagram-Account @brlv.de folgen.

Es muss eine Instagram-Story oder ein Reel zum Thema „Was bedeutet Realschule für mich?“ erstellt werden.

Der Beitrag muss den Veranstalter durch Markierung (@brlv.de) und den Hashtag #brlv einbinden.

Die Inhalte der Beiträge müssen eigene kreative Arbeiten sein und dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

  1. Gewinn und Auswahl der Gewinner

Unter allen Teilnehmenden, die die oben genannten Kriterien erfüllen, werden die folgenden Preise verlost:

  • Ein Gutschein eines bekannten Erlebnisanbieters für zwei Übernachtungen inkl. Frühstück für 2 Personen
  • Ein Gutschein für einen Restaurantbesuch in München (lassen Sie sich überraschen – es wird auf jeden Fall lecker!)
  • Eine magnetische Mini Powerbank für Ihr Smartphone
  • Einen Schulplaner für das aktuelle Schuljahr
  • Ein exklusives brlv-Goodie-Paket

Der Gewinnerbeitrag wird durch eine interne Jury des brlv ausgewählt, die nach Kreativität und inhaltlicher Aussagekraft entscheidet.

Der/die Gewinner/in wird über Instagram per Direktnachricht informiert und hat 7 Tage Zeit, um den Gewinn anzunehmen.

  1. Veröffentlichung und Rechteübertragung

Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass ihre Beiträge im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des brlv (z. B. auf Instagram, der Website oder in Verbandszeitschriften) veröffentlicht werden dürfen.

Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter hierfür ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

  1. Ausschluss von der Teilnahme
    Der brlv behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder unzulässige Inhalte posten.
     
  2. Datenschutz

Im Rahmen des Gewinnspiels werden die Instagram-Nutzernamen der Teilnehmenden verarbeitet, um die Gewinner zu ermitteln.

Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht.

  1. Haftungsausschluss
    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und/oder den Anbietern bzw. Produzenten der zu gewinnenden Preise. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen oder sonstige Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
     
  2. Sonstiges
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu ändern oder vorzeitig zu beenden, wenn unvorhersehbare Umstände eintreten.

 

 

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ACHTUNG! ERINNERUNG ZUM JAHRESWECHSEL: Ansprüche rechtzeitig geltend machen!

Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis, auf Besoldung sowie auf Versorgungsbezüge verjähren innerhalb von drei Jahren (vgl. Art. 12 BayBG, Art. 8 Bayerisches BeamtVG, Art. 13 BayBesG). Ansprüche, die im Jahr 2021 entstanden sind, müssen also spätestens bis 31. Dezember 2024 bei der zuständigen Behörde geltend gemacht worden sein.

Die Rechtsprechung hat überdies das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung entwickelt. Da dadurch ein aktueller Bedarf gedeckt werden soll, können diese Leistungen nur im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht und für dieses gefordert werden (vgl. hierzu BVerwG v. 04.05.2017, Az. 2 C 60/16).

Das bedeutet, in allen Fällen, in denen die Vermutung besteht, dass die Besoldung im laufenden Jahr 2024 zu niedrig bemessen war, müssen Anträge auf höhere Leistungen noch in diesem Jahr gestellt werden, um alle Ansprüche zu sichern.

 

Hinweis zur Inflationsausgleichsprämie während Elternzeit

Mit Urteil vom 16. April 2024 (Az. 3 Ca 1131/23) hat das Arbeitsgericht Essen im Fall eines Arbeitnehmers entschieden, dass die Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit nicht gekürzt werden dürfen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat im Berufungsverfahren anders entschieden (Az. 14 SLa 303/24). Nun liegt das Verfahren beim Bundesarbeitsgericht. Bisher ergingen die Entscheidungen nur für den TVöD. Sollte das BAG der ersten Instanz (AG Essen) folgen, hätte dies aber auch Auswirkungen für Landesbeschäftigte, deren Tarifregelungen im TV-L gleichlautend ist. Welche Auswirkungen diese Entscheidungen auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern hat, wird derzeit noch geprüft. Vorsorglich wird aber allen Betroffenen ein Musterantrag zur Wahrung ihrer Ansprüche zur Verfügung gestellt, der über die Homepage des brlv unter folgendem Link abgerufen werden kann:

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Hinweis zum Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Eltern

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12. Juli 2024 (Az. 1 GR 24/22) entschieden, dass die im Land Baden-Württemberg bestehende Regelung zur Gewährung eines nur anteiligen Kinderzuschlags bei Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, aber zusammen nicht die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen.

Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar nur das Land Baden-Württemberg, für Beamtinnen und Beamte in Bayern besteht mit Art. 35 Abs. 5 BayBesG allerdings eine entsprechende Rechtslage, wenn es um die anteilige Kürzung des Orts- und Familienzuschlags geht. Der BBB befindet sich bereits in der Abstimmung mit dem Finanzministerium, um ein möglichst unkompliziertes Verfahren zur Überprüfung der bayerischen Vorschrift zu gewährleisten. Vorsorglich wird aber allen Betroffenen empfohlen zur Wahrung ihrer Ansprüche aus 2024 Widerspruch einzulegen.

 

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Vorstandswahlen der brlv-Jugendvertretung

Am Montag, den 13. Mai 2024 fanden die Vorstandswahlen der brlv-Jugendvertretung in der HUK Coburg-Geschäftsstelle in München statt. 30 Delegierte aus ganz Bayern waren vor Ort, um gemeinsam zu entscheiden, wer das direkte Sprachrohr der zahlreichen engagierten Junglehrkräfte im Bayerischen Realschullehrerverband ist.
 
Als stellvertretende Vorsitzende wurden Christian Kurz (zuständig für Junglehrkräfte), Lukas Wollmann (zuständig für Referendare) und Franziska Hofmann (zuständig für Studierende) gewählt.
 
Die Vorsitzende bleibt Tanja Heger, die erst im letzten Jahr im Amt bestätigt wurde.
 
Der brlv gratuliert dem neu gewählten Vorstand der brlv-Jugendvertretung und wünscht viel Energie, Erfolg, Begeisterung und Freude beim Gestalten.
 
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Grund- und Spezialschulungen für Personalräte 2024

Aufgrund vieler personeller Änderungen in den örtlichen Personalvertretungen und der großen Nachfrage bieten wir im Frühjahr 2024 an zwei Terminen nochmals eine jeweils zweitägige Grundschulung an. Diese richtet sich in erster Linie an die neu gewählten oder nachgerückten Personalräte, aber auch an alle Interessierten bzw. die Personalräte, die noch auf keiner Grundschulung waren.

Im Herbst 2024 können wir zudem an zwei Terminen noch einmal eine jeweils zweitägige Spezialschulung anbieten.

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brlv-Intranet bietet Mitgliedern Mehrwert

Der brlv hat nun ein Intranet. Damit steht allen Mitgliedern eine digitale Plattform zum gemeinsamen Austausch und zum Vernetzen zur Verfügung. „Ziel dabei ist, alle Beteiligten auf dem Laufenden zu halten. Mit dem brlv-Intranet können wir die Informationsverteilung automatisieren und unseren Mitgliedern nach Themen und Interesse sowie Bezirkszugehörigkeit die relevanten Inhalte zukommen lassen. Kommunikation muss aber in beide Richtungen funktionieren“, sagt der brlv-Vorsitzende Jürgen Böhm.

Auch die Ansprechpartner im Landes- oder Bezirksverband sind über die entsprechenden Suchfunktionen leicht erreichbar, die richtigen Ansprechpartner lassen sich problemlos und schnell finden. Auch kleine Telefon- oder Videokonferenzen sind möglich. Über sogenannte Social Features können sich die Mitglieder direkt beteiligen und engagieren. Abstimmungstools und die Möglichkeit zur Diskussion sind integriert.

„Der brlv lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Unser neues Intranet hilft den Mitgliedern, sich direkt in die Verbandsarbeit einzubringen. Ein Austausch untereinander kann auf dieser Plattform schnell und unkompliziert stattfinden. Projekte können dezentral mithilfe von bereits existierenden oder einfach zu erstellenden Gruppen umgesetzt werden. Probieren Sie es aus, Sie werden viel Freude damit haben“, betont Böhm.

Das brlv-Intranet kann auch über das Smartphone genutzt werden.

 

So kommen Sie ins brlv-Intranet:
Klicken Sie auf unseren Homepage auf den Reiter Mitgliederbereich. So gelangen Sie direkt zur Registrierung.
Alternativ können Sie auch den Direktlink https://brlv.intrakommuna.net verwenden.

Weitere Informationen zum brlv-Intranet lesen Sie hier zusammengefasst in einem Artikel. Auf der letzten Seite ist dort die Registrierung Schritt für Schritt beschrieben.

 

(Foto: brlv)

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News / Presse

Frohe Weihnachten...

...und ein gesundes, glückliches neues Jahr!

brlv-Jugendvertretung im Dialog mit Kultusministerin Anna Stolz

Konkrete Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs vorgestellt

Veranstaltungen

Mehrwertprogramm

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80335 München
Tel.: 0 89 / 55 38 76
Fax.: 0 89 / 55 38 19
info@brlv.de

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die Geschäftsstelle oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Ihre Ansprechpartner

Vorsitzender
Vorsitzender

Ulrich Babl
089/54 84 78 00
babl@brlv.de

Geschäftsführer
Geschäftsführer

Ralf Neugschwender
089/54 84 78 01
ralf.neugschwender@brlv.de

Pressesprecher
Pressesprecher

Dr. David Wawrzinek
089/54 84 78 02
presse@brlv.de

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